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Artikel 2 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden - Einkommens- und Vermögensgrenzen

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Artikel 2 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden · Einkommens- und Vermögensgrenzen

1. Bei Gesuchen von Privatpersonen gelten die Voraussetzungen gemäss Art. 6 des Gesetzes als erfüllt, wenn das steuerbare Einkommen nicht mehr als 60'000 Franken und das steuerbare Vermögen nicht mehr als 400'000 Franken beträgt.

2. Bei Gesuchen von juristischen Personen setzt der Regierungsrat die Grenzen im Einzelfall fest.

3. Innerhalb dieser Grenze werden die Beitragsansätze abgestuft.

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