40.1401
CH-UR
Artikel 19 Gesetz über die Staatshilfe bei Elementarschäden - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 19 Gesetz über die Staatshilfe bei Elementarschäden · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf den 1. Januar 1965 in Kraft.