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Artikel 19 Gesetz über die Staatshilfe bei Elementarschäden - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 19 Gesetz über die Staatshilfe bei Elementarschäden · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf den 1. Januar 1965 in Kraft.

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