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Artikel 2 Gesetz über das Reussdelta - Geltungsbereich

Zweck und Geltungsbereich
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Artikel 2 Gesetz über das Reussdelta · Geltungsbereich

1. Das Gesetz erfasst das Gebiet der Reussmündung gemäss dem Plan im Anhang. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Gesetzes.

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