40.1218
IVRVCIRS
CH-UR
Artikel 8 Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
Instandsetzung, Erneuerung und Ausbau sowie Eigentum
Artikel 8 IVRV
1. Mit der Durchführung der Massnahmen (Bauherrschaft) wird der Kanton Luzern beauftragt.