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40.1218 IVRVCIRS CH-UR

Artikel 14 Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)

Finanzierung
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Artikel 14 IVRV

1. Die Kosten für Instandsetzung, Erneuerung, Ausbau, Betrieb und Instandhaltung der Reusswehranlage werden wie folgt von den Uferkantonen aufgeteilt

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