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40.1211 WBG CH-UR

Artikel 42 Wasserbaugesetz (WBG) - Verbot der Störung des freien Abflusses

Wasserbaupolizei
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Artikel 42 WBG · Verbot der Störung des freien Abflusses

1. Es ist untersagt, den freien Abfluss eines öffentlichen Gewässers durch Bauten, Anlagen, Ablagerungen von Material oder sonstwie zu behindern oder zu gefährden.

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