40.1211
WBG
CH-UR
Artikel 42 Wasserbaugesetz (WBG) - Verbot der Störung des freien Abflusses
Wasserbaupolizei
Artikel 42 WBG · Verbot der Störung des freien Abflusses
1. Es ist untersagt, den freien Abfluss eines öffentlichen Gewässers durch Bauten, Anlagen, Ablagerungen von Material oder sonstwie zu behindern oder zu gefährden.