Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.1117 IVHB CH-UR

Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Finanzierung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 IVHB · Finanzierung

1. Die beteiligten Kantone tragen die Kosten des Interkantonalen Organs im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen.

← Artikel 4 IVHB Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Grundsatz Artikel 6 IVHB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →