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40.1115 RPBG CH-UR

Artikel 23 Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG) - Anrechenbare Planungskosten: Lohn-, Honorarkosten

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Artikel 23 RPBG · Anrechenbare Planungskosten: Lohn-, Honorarkosten

1. Als Lohn- oder Honorarkosten werden höchstens die Mittelwerte der Stundenansätze des Zeittarifs nach der Ordnung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) anerkannt.

2. Nicht anerkannt werden Lohn- oder Honorarkosten für Arbeiten, die über die beitragsberechtigte Planung hinausgehen oder die zu den allgemeinen Verwaltungsaufgaben des beitragsberechtigten Gemeinwesens gehören.

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