40.1115
RPBG
CH-UR
Artikel 23 Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG) - Anrechenbare Planungskosten: Lohn-, Honorarkosten
Kantonsbeiträge
Artikel 23 RPBG · Anrechenbare Planungskosten: Lohn-, Honorarkosten
1. Als Lohn- oder Honorarkosten werden höchstens die Mittelwerte der Stundenansätze des Zeittarifs nach der Ordnung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) anerkannt.
2. Nicht anerkannt werden Lohn- oder Honorarkosten für Arbeiten, die über die beitragsberechtigte Planung hinausgehen oder die zu den allgemeinen Verwaltungsaufgaben des beitragsberechtigten Gemeinwesens gehören.