40.1115
RPBG
CH-UR
Artikel 22 Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG) - Anrechenbare Planungskosten: Qualifikation
Kantonsbeiträge
Artikel 22 RPBG · Anrechenbare Planungskosten: Qualifikation
1. Beiträge werden nur an Lohn- und Honorarkosten für Arbeiten gewährt, die von qualifizierten Fachpersonen ausgeführt oder begleitet werden.
2. Als qualifiziert gelten Personen, die über einen anerkannten Fachausweis oder entsprechende Berufserfahrung auf dem Gebiet der Raumplanung verfügen.