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40.1115 RPBG CH-UR

Artikel 17 Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG) - Brandschutznormen

Grenz- und Gebäudeabstände - Gebäudeabstand
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Artikel 17 RPBG · Brandschutznormen

1. Die verbindlich erklärten Brandschutznormen und Brandschutzrichtlinien sind in jedem Fall einzuhalten.

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