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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 97 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ausnahmen ausserhalb der Bauzone

Öffentliches Baurecht - Materielles Baurecht - Ausnahmen
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Artikel 97 PBG · Ausnahmen ausserhalb der Bauzone

1. Die Zulässigkeit zonenwidriger Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone richtet sich nach dem Bundesrecht (RPG 700, Art. 24).

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