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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 96 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ausnahmen innerhalb der Bauzone

Öffentliches Baurecht - Materielles Baurecht - Ausnahmen
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Artikel 96 PBG · Ausnahmen innerhalb der Bauzone

1. Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften und Plänen des Kantons oder der Gemeinden können bewilligt werden, wenn

a) wichtige Gründe das rechtfertigen und

b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen

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