40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 96 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ausnahmen innerhalb der Bauzone
Öffentliches Baurecht - Materielles Baurecht - Ausnahmen
Artikel 96 PBG · Ausnahmen innerhalb der Bauzone
1. Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften und Plänen des Kantons oder der Gemeinden können bewilligt werden, wenn
a) wichtige Gründe das rechtfertigen und
b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen