40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 82 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Anforderungen an den Energieverbrauch
Öffentliches Baurecht - Materielles Baurecht - Kantonale Bauvorschriften
Artikel 82 PBG · Anforderungen an den Energieverbrauch
1. Neue Bauten und Anlagen sowie wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen bestehender Bauten und Anlagen dürfen in der Regel nur bewilligt werden, wenn sie den Anforderungen des Energiegesetzes des Kantons Uri entsprechen.