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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 64 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Begriff

Planungsrecht - Erschliessung - Basiserschliessung
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Artikel 64 PBG · Begriff

1. Zur Basiserschliessung gehören jene Verkehrswege, die der Bund oder der Kanton nach der besonderen Gesetzgebung bauen, betreiben und unterhalten muss.

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