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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständigkeit

Planungsrecht - Vorsorgliche planerische Massnahmen - Bausperre
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Artikel 61 PBG · Zuständigkeit

1. Der Gemeinderat ist zuständig, eine Bausperre zu verfügen.

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