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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 46 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Begriff

Planungsrecht - Raumplanung der Gemeinden - Sondernutzungspläne - Übersicht
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Artikel 46 PBG · Begriff

1. Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung.

2. Sondernutzungspläne sind im Nutzungsplan der Gemeinde als Information einzutragen.

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