40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 46 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Begriff
Planungsrecht - Raumplanung der Gemeinden - Sondernutzungspläne - Übersicht
Artikel 46 PBG · Begriff
1. Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung.
2. Sondernutzungspläne sind im Nutzungsplan der Gemeinde als Information einzutragen.