40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 39 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zone mit Quartierplan- oder Quartiergestaltungsplanpflicht
Planungsrecht - Raumplanung der Gemeinden - Nutzungsplan - Weitere Zonen
Artikel 39 PBG · Zone mit Quartierplan- oder Quartiergestaltungsplanpflicht
1. Als Zone mit Quartierplan- oder Quartiergestaltungsplanpflicht können zusammenhängende Teilgebiete ausgeschieden werden, deren Überbauung und Erschliessung der Landschaft oder der Siedlung besonders angepasst werden sollen oder die für die Ortsentwicklung besonders bedeutsam sind (wie Hanglagen, Kuppen, Ortskerne, grössere Neubaugebiete).
2. In solchen Zonen dürfen Bauten und Anlagen nur gestützt auf einen rechtskräftigen Quartier- oder Gestaltungsplan erstellt werden.