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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 18 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Begriffe, Mess- und Berechnungsweisen

Planungsrecht - Raumplanung der Gemeinden - Bauordnung
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Artikel 18 PBG · Begriffe, Mess- und Berechnungsweisen

1. Der Regierungsrat bestimmt in einem Reglement die Begriffe, Mess- und Berechnungsweisen.

2. Dazu gehören insbesondere die Begriffe, Mess- und Berechnungsweisen für

a) das massgebende Terrain

b) die Gebäude und Gebäudeteile

c) die Längen, Breiten und Höhen

d) die Geschosse

e) die Abstände und Abstandsbereiche

f) die Nutzungsziffern

3. Der Regierungsrat kann zu diesem Zweck der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (RB 40.1117) beitreten und diese verbindlich erklären.

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