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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 116 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zutrittsrecht

Öffentliches Baurecht - Baupolizei
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Artikel 116 PBG · Zutrittsrecht

1. Die Kontrollorgane der Baubehörde haben jederzeit das Recht, die Baustelle und die Baute oder Anlage zu betreten.

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