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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 114 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Vorentscheid

Öffentliches Baurecht - Formelles Baurecht - Baubewilligungsverfahren
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Artikel 114 PBG · Vorentscheid

1. Bauwillige Personen können die Baubehörde um einen Vorentscheid über wichtige Bau- und Nutzungsfragen ersuchen.

2. Ein Vorentscheid wirkt wie eine Baubewilligung, wenn er im gleichen Verfahren wie diese getroffen wird.

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