40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 114 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Vorentscheid
Öffentliches Baurecht - Formelles Baurecht - Baubewilligungsverfahren
Artikel 114 PBG · Vorentscheid
1. Bauwillige Personen können die Baubehörde um einen Vorentscheid über wichtige Bau- und Nutzungsfragen ersuchen.
2. Ein Vorentscheid wirkt wie eine Baubewilligung, wenn er im gleichen Verfahren wie diese getroffen wird.