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40.1111 PBG CH-UR

Artikel 104 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Vereinfachtes Verfahren

Öffentliches Baurecht - Formelles Baurecht - Baubewilligungsverfahren
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Artikel 104 PBG · Vereinfachtes Verfahren

1. Für Bauvorhaben, die einer ordentlichen Baubewilligung bedürfen, aber für die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen von geringer Bedeutung sind, kann die Baubehörde die Gesuchstellenden von der Profilierungspflicht entbinden.

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