40.1111
PBG
CH-UR
Artikel 104 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Vereinfachtes Verfahren
Öffentliches Baurecht - Formelles Baurecht - Baubewilligungsverfahren
Artikel 104 PBG · Vereinfachtes Verfahren
1. Für Bauvorhaben, die einer ordentlichen Baubewilligung bedürfen, aber für die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen von geringer Bedeutung sind, kann die Baubehörde die Gesuchstellenden von der Profilierungspflicht entbinden.