30.4415
CH-UR
Artikel 3 Reglement zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition - Gesuche
Artikel 3 Reglement zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition · Gesuche
1. Gesuche um eine Bewilligung oder eine andere Verfügung des Amtes für Kantonspolizei sind mit den erforderlichen Unterlagen bei diesem Amt einzureichen.