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Artikel 3 Reglement zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition - Gesuche

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Artikel 3 Reglement zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition · Gesuche

1. Gesuche um eine Bewilligung oder eine andere Verfügung des Amtes für Kantonspolizei sind mit den erforderlichen Unterlagen bei diesem Amt einzureichen.

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