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Artikel 9 Verordnung zum Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Inkrafttreten

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Artikel 9 Verordnung zum Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist vom Bundesrat zu genehmigen.

2. Sie untersteht dem fakultativen Referendum und tritt am 1. Juli 1984 in Kraft.

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