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30.3313 FFR CH-UR

Artikel 9 Reglement über den kantonalen Feuerlöschfonds (FFR) - Sonderfälle

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Artikel 9 FFR · Sonderfälle

1. Für Einwohnergemeinden mit besonderer geografischer Lage kann der Regierungsrat höhere Beiträge bewilligen, wenn die Einwohnergemeinde einen Sonderfall nachzuweisen vermag.

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