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30.3313 FFR CH-UR

Artikel 6 Reglement über den kantonalen Feuerlöschfonds (FFR) - Jahrespauschale

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Artikel 6 FFR · Jahrespauschale

1. Die Jahrespauschale der einzelnen Einwohnergemeinden für die ordentlichen Aufwendungen berechnet sich aus einem für alle Feuerwehren gleich grossen Grundbetrag von 5'000 Franken und dem Prozentanteil der Einwohnergemeinde am Brandversicherungskapital des Kantons Uri.

2. Als Berechnungsgrundlage dienen die Gebäudeversicherungswerte gemäss dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV). Der Regierungsrat überprüft mindestens alle zehn Jahre den Prozentanteil der Einwohnergemeinden am Brandversicherungskapital.

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