30.3313
FFR
CH-UR
Artikel 6 Reglement über den kantonalen Feuerlöschfonds (FFR) - Jahrespauschale
Ordentliche Beiträge
Artikel 6 FFR · Jahrespauschale
1. Die Jahrespauschale der einzelnen Einwohnergemeinden für die ordentlichen Aufwendungen berechnet sich aus einem für alle Feuerwehren gleich grossen Grundbetrag von 5'000 Franken und dem Prozentanteil der Einwohnergemeinde am Brandversicherungskapital des Kantons Uri.
2. Als Berechnungsgrundlage dienen die Gebäudeversicherungswerte gemäss dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV). Der Regierungsrat überprüft mindestens alle zehn Jahre den Prozentanteil der Einwohnergemeinden am Brandversicherungskapital.