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30.3313 FFR CH-UR

Artikel 13 Reglement über den kantonalen Feuerlöschfonds (FFR) - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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Artikel 13 FFR · Übergangsbestimmung

1. Gesuche, die beim Inkrafttreten dieses Reglements noch nicht rechtskräftig entschieden sind, werden nach neuem Recht beurteilt.

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