30.3313
FFR
CH-UR
Artikel 10 Reglement über den kantonalen Feuerlöschfonds (FFR) - Weitere Beiträge
Ausserordentliche Beiträge
Artikel 10 FFR · Weitere Beiträge
1. Ausnahmsweise können Beiträge für weitere Ausgabentatbestände zugesichert werden, sofern verfügbare Mittel im Fonds vorhanden sind und die Notwendigkeit der Ausgabe nachgewiesen ist. Vorausgesetzt wird in jedem Fall, dass der Beitrag dem Feuerschutz dient.