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30.3312 CH-UR

Artikel 6 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

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Artikel 6 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Mit dem Vollzug wird der Regierungsrat beauftragt.

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