30.3312
CH-UR
Artikel 6 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
Artikel 6 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Mit dem Vollzug wird der Regierungsrat beauftragt.