30.3312
CH-UR
Artikel 2 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
Artikel 2 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
1. Zusätzliche, freiwillige Beiträge der Versicherungs-Gesellschaften für das Feuerwehrwesen und die Bekämpfung der Elementarschadengefahr im Kanton Uri bleiben besondern vertraglichen Vereinbarungen vorbehalten.
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Kanton Uri 30.3312
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