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30.3312 CH-UR

Artikel 2 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

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Artikel 2 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

1. Zusätzliche, freiwillige Beiträge der Versicherungs-Gesellschaften für das Feuerwehrwesen und die Bekämpfung der Elementarschadengefahr im Kanton Uri bleiben besondern vertraglichen Vereinbarungen vorbehalten.

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