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30.3312 CH-UR

Artikel 1 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

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Artikel 1 Verordnung über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften

1. Die im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften haben jährlich 5 Rappen von je 1'000 Franken der brandversicherten Summe dem Kanton als Steuer zu entrichten.

2. Die Mindeststeuer einer Gesellschaft beträgt 50 Franken.

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