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30.3117 SFWR CH-UR

Artikel 19 Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Einsatzkosten

Kosten und Vergütungen
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Artikel 19 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR · Einsatzkosten

1. Die Stützpunktfeuerwehren tragen ihre Einsatzkosten selbst, sofern sie nicht die Verursacherin oder der Verursacher nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz zu übernehmen hat.

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