Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
30.3117 SFWR CH-UR

Artikel 17 Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Beschaffung, Ersatz, Unterhalt und Lagerung der Einsatzmittel

Ausrüstung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 17 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR · Beschaffung, Ersatz, Unterhalt und Lagerung der Einsatzmittel

1. Die Stützpunktfeuerwehren sorgen für die Beschaffung und den Ersatz der Grundausrüstung.

2. Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit den Stützpunktfeuerwehren für die Beschaffung und den Ersatz der Sonderausrüstungen.

3. Die Stützpunktfeuerwehren sorgen für den Unterhalt und die Lagerung ihrer Einsatzmittel.

← Artikel 16 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Zweck und Gegenstand Artikel 18 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →