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30.3117 SFWR CH-UR

Artikel 14 Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Zuständigkeit

Ausbildung
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Artikel 14 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR · Zuständigkeit

1. Die Kommandantinnen und Kommandanten der Stützpunktfeuerwehren sind für die Ausbildung ihrer Mannschaften und Spezialisten verantwortlich.

2. Sie regeln und organisieren die Fachausbildung in Absprache mit dem Feuerwehrverband Uri und dem Amt für Bevölkerungsschutz und Militär.

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