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30.3117 SFWR CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Einsatzrapport

Einsatz
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Artikel 13 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR · Einsatzrapport

1. Die Kommandantin oder der Kommandant der betroffenen Stützpunktfeuerwehr erstellt über den Einsatz innert Wochenfrist einen schriftlichen Rapport zuhanden des zuständigen Amts.

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