30.3117
SFWR
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Stützpunktfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR) - Zweck und Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Stützpunktfeuerwehrreglement, SFWR · Zweck und Gegenstand
1. Dieses Reglement vollzieht das Gesetz über den Feuerschutz im Bereich Organisation, Aufgaben und Dienstleistungen der Feuerwehr, soweit der Kanton zuständig ist.
2. Es bezeichnet die Stützpunktfeuerwehren und regelt den Einsatz, die Organisation, die Aufgaben und die Ausrüstung sowie die Kostenverteilung.
3. Es bestimmt die Alarmordnung.