Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
30.3111 FSG CH-UR

Artikel 7 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Fachstelle für Feuerschutz

Organisation und Aufgaben - Organe des Kantons
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Artikel 7 FSG · Fachstelle für Feuerschutz

1. Die Fachstelle für Feuerschutz (Feuerwehrinspektorat) berät die kantonalen und gemeindlichen Stellen bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben.

2. Sie fördert und unterstützt die Ausbildung der Feuerschutzorgane.

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