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30.3111 FSG CH-UR

Artikel 40 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 40 FSG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung. Es tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

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