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30.3111 FSG CH-UR

Artikel 32 Gesetz über den Feuerschutz (FSG)

Feuerwehr - Feuerwehrreglement
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Artikel 32 FSG

1. Die Einwohnergemeinden erlassen ein Feuerwehrreglement.

2. Das Reglement regelt namentlich die Organisation der Feuerwehr, die Verantwortlichkeiten, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrleute, die Befreiung von der Feuerwehrpflicht und die jährliche Ersatzabgabe (Feuerwehrpflichtersatz).

3. Es bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.

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