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30.3111 FSG CH-UR

Artikel 30 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Einführung der Feuerwehrpflicht

Feuerwehr - Feuerwehrpflicht
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Artikel 30 FSG · Einführung der Feuerwehrpflicht

1. Die Gemeindesatzung bestimmt, ob und nach welchen Grundsätzen die in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer Feuerwehrdienst zu leisten haben oder ob dieser Dienst freiwillig ist.

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