30.3111
FSG
CH-UR
Artikel 30 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Einführung der Feuerwehrpflicht
Feuerwehr - Feuerwehrpflicht
Artikel 30 FSG · Einführung der Feuerwehrpflicht
1. Die Gemeindesatzung bestimmt, ob und nach welchen Grundsätzen die in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer Feuerwehrdienst zu leisten haben oder ob dieser Dienst freiwillig ist.