30.3111
FSG
CH-UR
Artikel 3 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Zuständigkeit
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 FSG · Zuständigkeit
1. Der Feuerschutz ist Sache der Einwohnergemeinden, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.