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30.3111 FSG CH-UR

Artikel 3 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Zuständigkeit

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 3 FSG · Zuständigkeit

1. Der Feuerschutz ist Sache der Einwohnergemeinden, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

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