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30.3111 FSG CH-UR

Artikel 20.1 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Übergangsbestimmung

Vorbeugender Brandschutz - Kaminfegerdienst
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Artikel 20.1 FSG · Übergangsbestimmung

1. Die Freiheit der Eigentümer, den Kaminfeger für die Reinigungsarbeiten frei zu wählen, besteht nicht, wenn die Standortgemeinde im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes einen bestimmten Kaminfeger vertraglich verpflichtet hat, Kaminfegerarbeiten in der Gemeinde zu leisten.

2. Die Gemeinde ist verpflichtet, den entsprechenden Vertrag auf den frühest möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

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