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30.2315 CH-UR

Artikel 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Betriebsleitung: Stellung

Organe und Zuständigkeiten
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Artikel 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Betriebsleitung: Stellung

1. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter führt den Betrieb in administrativer Hinsicht und vertritt die Anstalt nach aussen.

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