30.2315
CH-UR
Artikel 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Betriebsleitung: Stellung
Organe und Zuständigkeiten
Artikel 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Betriebsleitung: Stellung
1. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter führt den Betrieb in administrativer Hinsicht und vertritt die Anstalt nach aussen.