30.2315
CH-UR
Artikel 6 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Aufsichtskommission: Beschlussfassung
Organe und Zuständigkeiten
Artikel 6 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Aufsichtskommission: Beschlussfassung
1. Die Beschlüsse der Aufsichtskommission bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Einstimmigkeit.
2. Die Mitglieder können sich an den Sitzungen ausnahmsweise vertreten lassen.
3. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter hat beratende Stimme und Antragsrecht.