Artikel 18 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Bau und Finanzierung
Artikel 18 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Bau und Finanzierung
1. Damit das Laboratorium die erweiterten Aufgaben erfüllen kann, wird ein Erweiterungsbau erstellt. Die Bau- und Einrichtungskosten von 1'500'000 Franken werden nach Abzug von 150'000 Franken als Standortbeitrag des Kantons Schwyz wie folgt auf die Konkordatskantone verteilt
Kanton: Schwyz; Prozentualer Anteil: 61 Prozent; Franken: 824'000 Franken
Kanton: Uri; Prozentualer Anteil: 12 Prozent; Franken: 162'000 Franken
Kanton: Obwalden; Prozentualer Anteil: 14 Prozent; Franken: 189'000 Franken
Kanton: Nidwalden; Prozentualer Anteil: 13 Prozent; Franken: 175'000 Franken
2. Über die Bewilligung allfälliger Zusatzkredite beschliessen die Volksvertretungen der Konkordatskantone nach dem gleichen Verteilschlüssel endgültig. Für teuerungsbedingte Mehrkosten ist kein Zusatzkredit anzufordern.
3. Die Vergabe von Aufträgen durch die Aufsichtskommission richtet sich nach den Vorschriften der Gesetzgebung des Kantons Schwyz.