30.2145
CH-UR
Artikel 7 Reglement zum Schutz vor Passivrauchen - Sorgfaltspflicht
Raucherräume
Artikel 7 Reglement zum Schutz vor Passivrauchen · Sorgfaltspflicht
1. Wer einen Raucherraum betreibt, muss dafür sorgen, dass Personen in angrenzenden rauchfreien Räumen nicht durch Rauch belästigt werden.