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Artikel 7 Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen - Inkrafttreten

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Artikel 7 Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

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