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Artikel 4 Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen - Höhe

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Artikel 4 Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen · Höhe

1. Die Bereitschaftsentschädigung beträgt

a) 400 Franken für eine Hausgeburt

b) 400 Franken für eine Beleghebammen-Geburt

c) 200 Franken für eine Wochenbettbetreuung

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