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30.2122 CH-UR

Artikel 4 Reglement über die amtlichen Medizinalpersonen - Kantonszahnärztin oder Kantonszahnarzt

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Artikel 4 Reglement über die amtlichen Medizinalpersonen · Kantonszahnärztin oder Kantonszahnarzt

1. Neben den Aufgaben in Artikel 2 hat die Kantonszahnärztin oder der Kantonszahnarzt namentlich

a) die fachliche Beurteilung von zahnärztlichen Behandlungsvorschlägen im Sozialbereich und im Asylwesen vorzunehmen

b) die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte zu beaufsichtigen und ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit der Bildungs- und Kulturdirektion zu koordinieren

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