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30.2117 CH-UR

Artikel 27 Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 27 Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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