30.2117
CH-UR
Artikel 18 Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen - Gesuch um Betriebsbewilligung
Bewilligungsverfahren
Artikel 18 Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen · Gesuch um Betriebsbewilligung
1. Die Gesuchstellenden haben rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit folgende Unterlagen einzureichen
a) die kantonale Berufsausübungsbewilligung der verantwortlichen Fachperson
b) den Nachweis über die Eignung der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstung für die beabsichtigte Nutzung
c) den Nachweis über den Einsatz von fachlich hinreichend ausgebildetem Personal
d) den Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die das spezifische Betriebsrisiko hinreichend abdeckt
e) die allfälligen Betriebsbewilligungen anderer Kantone